Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit, die am 13. Dezember 2023 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern in der EU zu verbessern. Die Richtlinie enthält folgende Punkte:
Verbesserung der Transparenz:
- Plattformen müssen den Arbeitern klar und deutlich Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Funktionsweise der Algorithmen, die ihre Arbeit beeinflussen, zur Verfügung stellen.
Verhinderung von Scheinselbstständigkeit:
- Die Richtlinie führt eine Reihe von Kriterien ein, die zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Plattformarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbständiger gilt.
- Plattformen müssen den Arbeitern einen Status quo-Antrag ermöglichen, um ihren Beschäftigungsstatus überprüfen zu lassen.
Schutz vor unfairen Praktiken:
- Plattformen dürfen keine Klauseln in ihre Verträge aufnehmen, die gegen das EU-Kartellrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen.
- Plattformen müssen ein System für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Plattformen einrichten.
Förderung von sozialem Dialog:
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- Die Richtlinie fördert den sozialen Dialog zwischen Plattformen, Arbeitern und Gewerkschaften.
Die Richtlinie muss nun von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben dafür zwei Jahre Zeit.
Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern in der EU. Die Richtlinie wird dazu beitragen, dass Plattformarbeiter fair behandelt und ihre Rechte geschützt werden.