EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

Büroarbeit

Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit, die am 13. Dezember 2023 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern in der EU zu verbessern. Die Richtlinie enthält folgende Punkte:

Verbesserung der Transparenz:

  • Plattformen müssen den Arbeitern klar und deutlich Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Funktionsweise der Algorithmen, die ihre Arbeit beeinflussen, zur Verfügung stellen.

Verhinderung von Scheinselbstständigkeit:

  • Die Richtlinie führt eine Reihe von Kriterien ein, die zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Plattformarbeiter als Arbeitnehmer oder als Selbständiger gilt.
  • Plattformen müssen den Arbeitern einen Status quo-Antrag ermöglichen, um ihren Beschäftigungsstatus überprüfen zu lassen.

Schutz vor unfairen Praktiken:

  • Plattformen dürfen keine Klauseln in ihre Verträge aufnehmen, die gegen das EU-Kartellrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen.
  • Plattformen müssen ein System für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Plattformen einrichten.

Förderung von sozialem Dialog:

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  • Die Richtlinie fördert den sozialen Dialog zwischen Plattformen, Arbeitern und Gewerkschaften.

Die Richtlinie muss nun von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben dafür zwei Jahre Zeit.

Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern in der EU. Die Richtlinie wird dazu beitragen, dass Plattformarbeiter fair behandelt und ihre Rechte geschützt werden.


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